Donnerstag, 10. Mai 2012

Mund und seine Daten... Part 2

Wie ihr schon im Blog lesen konntet, habe ich mich bei Mund nach weiteren Informationen erkundigt über deren Aufforderung nach den Krankenversicherungsdaten. Nach dem Brief herrschte einen Monat lang Funkstille.
Nach weiterem Nachfragen habe ich eine Antwort erhalten. Leider noch ohne Infos über meine Daten bei der Gemeinde (Der Datenbrief braucht wohl mehr Anläufe. Bleibe aber selbstverständlich am Ball).



Das war der Inhalt der Antwort
Dennoch stellt das Bundesgesetz über die Krankenversicherungspflege (KVG) vom 18.03.1994 und die Verordnung über die obligatorische Krankenversicherung vom 16.11.2011 übergeordnetes Recht dar. Gemäss KVG und Verordnung sind die Gemeinden verpflichtet zu überprüfen, dass alle in der Gemeinde wohnhaften Personen bei einem anerkannten Versicherer für Krankenpflege versichert sind. Dieser Pflicht kommen wir nach, indem wir von Ihnen eine Kopie Ihres Krankenversicherungsausweises inkl. Versichertennummer verlangen.
Gz. Mit dieser Begründung für die Datenerhebung kann ich schon eher etwas anfangen, da ich dies nachprüfen kann. Warum denn nicht gleich so?

Falls ihr die Verordnung vom 16.11.2011 lesen wollt: http://apps.vs.ch

Jetzt fehlt nur noch der Datenbrief...

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