Freitag, 22. März 2013

Die Schweiz liebt die Daten von Skype

Unser Staat, der ja im Moment für ziemlich viel Aufregung mit dem Staatstrojaner sorgt, liebt anscheinend unsere Daten in Skype. Microsoft hat einen Report zu Anfragen pro Länder an Skype veröffentlicht. Und was da drin steht ist durchaus interessant.

Die Schweiz hat im Jahr 2012 insgesamt 74 mal bei Skype nach Daten nachgebohrt. Darin wurden 148 mal nach Account Daten gefragt. Ich dachte für diese Sache will Frau Sommaruga den Staatstrojaner einführen?! Jetzt frage ich mich ernsthaft, wie sie den Einsatz des Staatstojaners noch legitimieren will. Da der Staat ja sowieso bei Skype Infos einholt, warum braucht es dann einen Staatstrojaner, der die verschlüsselte Kommunikation von Skype aufzeichnet?

Auch wenn die Datenabfrage bei Skype nicht gerade eine gute Alternative zum Trojaner ist, ist sie um längen das kleinere Übel. Da steht wenigstens noch eine Firma zwischen, die dem Staat vielleicht mal auf die Finger klopfen könnte.

Warum sollte also der Staat die selbe Fliege mit zwei Klappen schlagen? Keine Ahnung. Vielleicht ist das deren neue Form von Effizienz.

Was mich aber am meisten stört ist wieder einmal der Umstand, dass die Köpfe in unserer Regierung mal wieder gar nichts aus der Vergangenheit gelernt haben, zumal der vergangene Fall nicht einmal 2 Jahre her ist (0zapftis).

Es bleibt nur zu hoffen, dass unsere Regierung sich mal wieder auf Freiheit besinnt anstatt auf Sicherheit.

Funfact am Rande: Von den 148 Accountanfragen hat Skype bei 42 Accounts keine Daten gefunden.

Quelle: http://download.microsoft.com/

Freitag, 15. März 2013

Die Polizei kriegt eine neue Verbrecherkartei, und du stehst bereits drin...

Die Politik in der Schweiz scheint in letzter Zeit gefallen an Quatsch zu haben. Nach der Gesetztesrevision zum Überwachungsgesetz kommt jetzt noch eine weitere Forderung seitens SVP auf. Die will es nähnlich der Polizei erlauben, bei Fahndungen die Ausweisdatenbank ISA zu konsultieren. Der Ständerat hat diese Motion aus dem Nationalrat mit 21 zu 15 Stimmen angenohmen.


Der Datenschutz dürfe nicht höher gewichtet werden als die Polizeiarbeit, argumentierten die Befürworter des Vorstosses. Die Motionärin, Nationalrätin und Polizistin Andrea Geissbühler (SVP/BE), hatte gar von «Täterschutz» gesprochen.
Datenschutz soll nicht höher gewichtet werden als die Polizeiarbeit? Dieser Satz kann ja nur von einem Polizisten stammen. Ich muss Frau Andrea Geissbühler aber widersprechen. Datenschutz muss vor allem über der Polizeiarbeit stehen. Die Polizei muss sich die Verwendung von Daten durch einen Gerichtsbeschluss verdienen.

Die Bezeichnung Täterschutz ist schlichtweg falsch, den der Datenschutz steht der Polizei nur im Weg, um die Bevölkerung insgesamt vor der Polizei/dem Staat zu schützen. Frau Geissbühler scheint zu vergessen, dass die schweizerische Bevölkerung nicht nur aus Verbrechern besteht.

Immerhin gibt es auch Gegenstimmen aus der Politik. Simonetta Sommaruga (die ja selbst nicht wirklich vor Datenschutz brilliert) versuchte den Rat umzustimmen
Bei der Abstimmung über den biometrischen Pass habe man der Schweizer Bevölkerung versprochen, dass die Datenbank nicht für polizeiliche Zwecke verwendet werden dürfe, sagte die Justizministerin.
Es ist ja nicht so, dass uns die Gefahren des biometrischen Passes nicht bekannt gewesen wäre. Die Hacker-Community hat alle davor gewarnt, dass biometrische Datenbanken zur Überwachung ausgenutzt werden könnte und mal ganz ehrlich: eine der Polizei offene Ausweisdatenbank ist eine Form der Überwachung. Told you so...

Bis jetzt darf die Polizei zwar auf ISA zugreifen, aber dies geschieht nur auf einen richterlichen Beschluss hin. Ausserdem darf die Polizei nicht alle Daten verwenden, sondern darf sich, aufgrund der knappen Abstimmung über den biometrischen Pass, lediglich die Fotos rausklauben.

Das Problem ist, dass das Zusammenführen von Datenbanken zu einer Datenbank mit neuen Qualität führt. Was bedeutet das? Die Verbrecherkartei ist eine Datenbank, die Daten von bereits geschehenen Verbrechen beinhaltet. Die ISA hingegen ist eine Datenbank, die Daten von allen registrierten Schweizern beinhaltet. Werden diese zwei Datenbanken zusammengeführt, und genau das ist mit dieser Motion der Fall, erhält die Polizei nicht nur Daten der Täter, sondern auch die der Bürger, die sich noch nie etwas zu Schulden haben kommen lassen, Freihaus. Daten, die die Polizei nicht braucht, geschweige den überhaupt Zugriff haben darf.

Durch diese Motion passiert wieder einmal die Kriminalisierung der Normalbürger. Denn jeder Schweizer steht in der ISA. Jeder... Und wir wissen auch, dass Jeder als Täter dargestellt werden kann, wenn man will.

Ich frage mich was wohl als nächstes kommt? Im Moment scheint die Schweizer Regierung so ziemlich alles das zu wollen, was ich nicht will. Und ich denke mit dieser Meinung bin ich nicht alleine.

Quelle: http://www.20min.ch

Donnerstag, 7. März 2013

GovWare, Datenklau und Datenbeschädigung

Der Staat hat manchmal Ideen, da wird mir richtig schlecht. Ich hab bereits in diesem Post über die erhöhten Fälle der Überwachung gesprochen. Aber das scheint unserem lieben Staat doch zu wenig zu sein. Warum? Halten euch fest, den jetzt wird es hässlich.



Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht dank verschlüsselter Kommunikation, etwa via Internet, einer Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können.
Bedeutet das, dass jeder der Verschlüsselung einsetzt automatisch ein mutmasslicher Straftäter ist? Klar steht Verschlüsselung der Überwachung im Weg. Das ist ja auch der Grund, warum es Verschlüsselung überhaupt gibt.
Gleichzeitig soll klar festgelegt werden, welche Überwachungsmassnahmen zulässig sind und wer welche Pflichten hat, damit der moderne Fernmeldeverkehr überwacht werden kann.
Mir schwand übles...
Heute erschweren moderne Technologien die Durchführung einer Überwachung. Umgekehrt gibt es aber auch technisch durchführbare Massnahmen, für die eine klare gesetzliche Grundlage fehlt.
Dieses Problem kommt mir irgendwie bekannt vor. Das gabs doch schon einmal in Deutschland mit der Quellen-TKÜ
Dies gilt namentlich für den Einsatz von besonderen Informatikprogrammen (Government Software, kurz GovWare), ohne die verschlüsselter Fernmeldeverkehr (z.B. E-Mails oder Internet-Telefonie) nicht überwacht werden kann.
Soviel Neusprech in diesem Satz. Die besonderen Informatikprogramme soll wohl den Staatstrojaner, und um nichts anderes handelt es sich hier, von anderen Trojanern trennen. Aber rein technisch gesehen, ist dies ein völlig unsinniger Begriff. Es gibt keine besonderen Programme. Es gibt nur Programme die einen bestimmten Zweck erfühlen, aber das macht diese nicht besonders.

Des weiteren ist der Begriff Informatikprogramme völlig bescheuert gewählt. Den Software arbeiten immer mit Informationen. Und Informatik ist die "Wissenschaft von der systematischen Verarbeitung von Informationen". Anders ausgeschrieben heisst Informatikprogramme also, eine Software für das systematische Verarbeiten von Informationen, die Informationen verarbeitet.

Und zum Abschluss des Neusprech-Salates: Die Government Software. Also die Bundessoftware/Staatssoftware. Durch die Nutzung des englischen Government soll der Begriff technischer Wirken und somit dem Staatstrojaner eine neutrale, wenn nicht sogar eine positive Bedeutung geben. Nur leider haben hier die Politiker in meinen Augen zu grob daneben gegriffen. Den wenn eine Überwachungsmassnahme nach dem Staat benannt wird (egal ob mit neutraler, negativer oder positiver Färbung), dann ist George Orwells 1984 näher an der Realität als uns lieb ist.
Der Bundesrat will deshalb eine klare und zugleich restriktive gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass die Staatsanwaltschaften im Rahmen eines Strafverfahrens den Einsatz von GovWare anordnen können. Solche Programme werden von der Polizei in ein Datenverarbeitungssystem eingeführt, um den Inhalt der Kommunikation und die so genannten Randdaten einsehen zu können.
Wie sind denn diese Randdaten definiert? Wann gilt ein Byte als Randdaten und wann nicht? Ich bin der Meinung, dass es gar keine Randdaten gibt. Denn die Trennung zwischen Kern und Randdaten ist einfach viel zu schwammig.
Darunter fallen Informationen über Absender und Empfänger, Zeitpunkt, Dauer und Weg der Kommunikation.
Nicht wirklich hilfreich. Mir ist immer noch nicht klar, was Randdaten genau sind.
Nicht zulassen will der Bundesrat hingegen die Online-Durchsuchung des Computers sowie die Überwachung eines Raums mit der Kamera oder dem Mikrofon des Computers.
Jepp. Das hiess es im Quellen-TKÜ-Gesetz auch. Und trotzdem wurde 0zapftis für Onlinedurchsuchungen benutzt. Die Software ist sowieso direkt auf dem Rechner des Opfers. Wer garantiert mir denn, dass der Trojaner auch wirklich nur das kann, was er darf und nicht mehr? Ohne Code-Audits wird dies jedenfalls sehr schwierig festzustellen sein.
Zudem will der Bundesrat, dass GovWare nur zur Aufklärung von besonders schweren Straftaten eingesetzt wird, bei denen auch eine verdeckte Ermittlung zulässig wäre. Der Katalog der Straftaten, bei denen GovWare eingesetzt werden darf, soll also kleiner sein als jener für die übrige Fernmeldeüberwachung.
Ja dieser Katalog hätte eigentlich einen eigenen Post verdient. Bei Steiger Legal könnt ihr euch den gesamten Katalog anschauen. Ich nehme hier nur ein paar Delikte raus.

  • Diebstahl
    Diebstahl ist also ein schweres Verbrechen?
  • Unbefugte Datenbeschaffung
    Naja. Immerhin reden die nicht mehr von Datenklau.
  • Datenbeschädigung
    Klasse oder? Datenbeschädigung. Wie ist der den gemeint? Heisst das, dass wenn ich mit einem Vorschlaghammer bei Swisscom reinspaziere und ein Flashdrive von denen verkloppe, darf mich der Staat dann überwachen? Nein ehrlich. Was heisst Datenbeschädigung?
  • Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage
    Also ist der Staatstrojaner per se schon mit im Deliktenkatalog drinne.
  • Verbreitung menschlicher Krankheiten
    Das lass ich jetzt einfach so stehen...

Das waren jetzt auch nur 5 von über 70 Delikten im Katalog. Ihr seht, warum der eigentlich für sich allein schon einen Blogpost wert ist.

Aber mal weiter im Text.
Um eine wirksamere Verbrechensbekämpfung zu ermöglichen, wird ferner die Aufbewahrungsfrist für die Randdaten von sechs auf zwölf Monate verlängert.
Es gibt zwar immer noch keine Studie oder Statistik, die belegt, dass Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote steigert. Im Gegenteil. Auf Heise gibt es sogar eine Studie dagegen. Ich verstehe also nicht, warum wir überhaupt Vorratsdatenspeicherung haben.
Heute übermittelt der Dienst Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Dienst ÜPF) nach Beendigung der Überwachung die gesammelten Daten auf Datenträgern per Post an die Strafverfolgungsbehörden und löscht sie nach der Empfangsbestätigung in seinem System.
Ja. Datensicherheit wird bei denen ja richtig gross geschrieben.
Neu sollen diese Daten zentral beim Dienst ÜPF aufbewahrt werden, wo sie von den Strafverfolgungsbehörden online abgerufen werden können.
Zentralisierte Datenbank? Und dazu noch online abrufbar? WTF? Seit ihr euch überhaupt bewusst, was dies Sicherheitstechnisch bedeutet?
Diese Neuerung drängt sich auf, weil das Volumen der Daten immer umfangreicher wird, namentlich bei Internetüberwachungen.
Dann überwacht doch weniger. Ihr habt ja bis jetzt keine nennenswerten Ergebnisse erzielt.
Die gesetzlichen Bestimmungen sollen künftig nicht nur für Anbieterinnen von Post- und Fernmeldediensten - einschliesslich Internetzugangs- und bestimmte Internetdienstanbieterinnen (wie etwa E-Mail-Provider), gelten. Auch Hosting-Provider, Betreiber von Chat-Foren sowie von Plattformen zum Austausch von Dokumenten, Betreiber von firmen- oder hausinternen Fernmeldenetzen, die ihren Zugang Dritten zur Verfügung stellen (z.B. auch Hotels, Spitäler oder Schulen), sollen dem Gesetz unterstellt werden.
Soll also heissen, jeder der eine eigene Webseite oder ähnliches Betreibt muss Vorratsdaten sammeln? Seid ihr eigenlich total bescheuert? Ich sammle doch keine Daten für euch. Schon gar nicht Daten über Leute die meine Dienste im Netz beanspruchen.

Wer den Aufstieg und Fall von 0zapftis mitverfolgt hat, wird dies einfach nur verdammt bekannt vorkommen. Ich hoffe mal nicht, dass die besagte GovWare ein Nachfolger von 0zapftis ist oder gar 0zapftis selbst ist...

Quellen:

Update: Stellungnahme der Piratenpartei Wallis: http://vs.piratenpartei.ch/

Freitag, 1. März 2013

Polizei, dein Freund und Helfer... mal wieder

Und wieder einmal hat sich die Polizei ein bisschen übernohmen. Diesemal in Naters.   Dass die Polizei nicht immer das tut, was sie sollen, wissen wir ja schon. Der Grund für diesen Schnitzer der Polizei ist... jetzt haltet euch fest.. ein Busszettel für Falschparkieren.



Ein Antiquitätenhänder hat am 20. Februar in Naters ein Wohnung bei der Zuber Bäckerei ausräumen müssen. Dabei hat er sein Fahrzeug so parkiert, dass er einen Teil der Fussgängerzone versperrte. Wenn man bedenkt, dass dort die Fussgängersteige ziemlich breit sind, braucht es schon einiges um den Weg zu versperren. Für einen Gemeindepolizisten war dies offensichtlich zuviel. Dieser wollte kurzerhand einen Strafzettel ausstellen, als der Fahrzeughalter aus dem Haus kam. Dabei soll es zu einer Ausseinandersetzung gekommen sein, bei der der Fahrzeughalter verletzt wurde. Aufgrund der Verletztungen, hat dieser den Gemeindepolizisten angezeigt.

Ab jetzt könnt ihr selbst entscheiden, wem ihr glauben wollt. Denn wie so üblich bei solchen Fällen steht es mal wieder Aussage gegen Aussage.

Aussage des Polizisten:
Gemäss Rubin kam es vor dem Hauseingang zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf beide Kontrahenten zu Boden gingen.
Aussage des Fahrzeughalters:
Der gebüsste Fahrzeughalter behauptet dagegen, der Polizist habe ihn von hinten angegriffen. Er sei mit voller Wucht gegen die Briefkästen gestossen und dann zu Boden geschlagen worden. Dabei habe er sich Verletzungen zugezogen. Wegen der Schwere des Übergriffs lasse er nun über seinen Anwalt eine Strafklage gegen den rabiaten Ordnungshüter vorbereiten. 
Naja, so ganz stimmt das mit Aussage gegen Aussage nicht, den der Vorfall fand direkt vor der Bäckerei Zuber statt. Dort haben genügend Augenzeugen die Tat mitverfolgen können.

Ich bin gespannt, wie der Prozess ausgeht. Wer wird hier wohl gewinnen?

Quelle: 1815.ch